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 uptodate 



Gültigkeit von Warengeschenkgutscheinen

Die Beschränkung der Gültigkeit von Warengeschenkgutscheinen auf ein Jahr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach einer Entscheidung des Landgerichts München unangemessen und demnach rechtswidrig. Die bayerischen Richter gaben insoweit einer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhobenen Unterlassungsklage gegen den Online-Versand „Amazon.de“ statt.

 

Die zeitliche Beschränkung sei auch nicht „durch die lange Verwaltung der Gutscheinkonten und die notwendige Bilanzierung“ und dem daraus resultierenden erhöhten Verwaltungsaufwand gerechtfertigt, wie Amazon argumentiert hatte. Zum einen erfolge eine Einlösung der Gutscheine größtenteils bereits in den ersten Monaten, sodass ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand nicht ersichtlich sei. Zum anderen „gehe es nicht an, dass ‚Amazon.de‘ einerseits Zinsen aus den noch nicht eingelösten Beträgen ziehen kann und andererseits dann von den verfallenen Beträgen profitiert“. //

 

Quelle: LG München, Urteil vom 5.4.2007 – Az. 12 O 22084/06

 

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Geschäftsbericht 2007

Der Geschäftsbericht 2007 liefert  Details über das zurückliegende Geschäftsjahr und informiert über die FinanzIT-Geschäftsfelder.

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Letzte Aktualisierung: 07.11.2007