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04_2007
Ab Berichtsmonat Januar 2008 stellt die FinanzIT allen Instituten monatlich individuelle Serviceberichte zur Verfügung. Sie liefern Auswertungen zur Einhaltung der Service-Level, zur Bearbeitung von Störungen sowie zur telefonischen Erreichbarkeit des Kundenservice. Jedes Institut soll so in die Lage versetzt werden, Aussagen zur Verfügbarkeit seiner geschäftskritischen Anwendungen zu treffen und damit seinen Verpflichtungen als IT-auslagerndes Institut nachzukommen. Paragraph 25a, Absatz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet dazu, die mit der Auslagerung kritischer Geschäftsprozesse verbundenen Risiken angemessen zu überwachen und die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ordnungsgemäß zu steuern.
Als Grundlage für eine anforderungsgerechte Steuerung hat ein vom Auftraggeber-Ausschuss eingesetztes Fachteam16 Standardprodukte der FinanzIT ausgewählt, die die kritischen, von der zentralen IT unterstützten Geschäftsprozesse repräsentativ abbilden. Für diese Produkte wurden Service-Level definiert und durch Aufnahme in den Produktkatalog in Kraft gesetzt. Sie gelten für alle Institute, setzen aber bilaterale Vereinbarungen nicht außer Kraft.
Da die ausgewählten 16 Produkte die Funktionsfähigkeit weiterer Anwendungen voraussetzen, lassen sich so rund 30 Produkte steuern. Die erforderlichen zentralisierten Messverfahren wird die FinanzIT bis Dezember 2007 installieren.
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