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01_2008
Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Europäische Parlament Mitte Januar verschiedene Änderungen zu dem vom Rat festgelegten „Gemeinsamen Standpunkt“ vorgeschlagen. Aus der Sicht des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) sind damit jedoch keine maßgeblichen Unzulänglichkeiten des Textes beseitigt worden.
„Der vorliegende Vorschlag enthält nach wie vor eine Vielzahl von neuen Formalien und bürokratischen Hindernissen, die die Vergabe von Verbraucherkrediten in Zukunft unnötig erschweren werden“, so der ZKA in einer Stellungnahme.
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